Leistungsentwicklung
Patientenentwicklung
Kontakt- und Fallwert
Leistungserbringer
Was Aufmerksamkeit braucht
Tagesbilanz
Arbeitstage im Quartal
Beitrag zum Jahr
Gewählter Tag je Ärztin
Jahresverlauf kumuliert
Wie gut lag die Hochrechnung?
Folgejahr · Treibermodell
Was der Plan verlangt
EBM-Umsatz je Quartal (je Abrechnungsarzt)
Abrechnungsarzt ≠ zwingend behandelnder Arzt (KV-Umschichtung).
EBM-Umsatz je Monat (laufendes Jahr)
Ø Fallwert je Quartal
Privat/GOÄ je Monat
Offene Forderungen
Top-20 EBM-Ziffern (12 Monate)
Umsatz-Mix je Quartal: EBM vs. GOÄ
GOÄ-Umsatz je Quartal (je Abrechnungsärztin)
Abrechnungsärztin ≠ zwingend behandelnde Ärztin.
Top-20 GOÄ-Ziffern (12 Monate)
Woraus der Verlust besteht
Rechenweg je Ärztin, Gegenprobe und Bescheidgrundlage
Was feststeht, was offen ist
Termine bis 2028
Drei Szenarien
Honorar und Kosten bis 2029
Was sich dagegen tun lässt
Umsatz je Patient und Jahr: PKV vs. GKV
GOÄ-Steigerungsfaktoren (12 Monate)
IGeL/Selbstzahler bei GKV-Patienten
Top-IGeL-Ziffern (12 Monate)
PKV-Vorsorge-Lücken
Erkennung über GOÄ-Ziffer 26/32 — extern durchgeführte U-Untersuchungen erscheinen als Lücke.
Neuaufnahmen je Quartal
Erfassungsbruch: Erstbesuch-Daten bis 02/2026 stammen aus dem Import des Vorsystems, ab 03/2026 aus der laufenden Erfassung in tomedo.
Aktive Patienten je Jahr
Altersverteilung (aktuelles Jahr)
Geschlecht (aktuelles Jahr)
GKV / PKV je Jahr
Altersstruktur GKV vs. PKV
Top-Krankenkassen
Einzugsgebiet (PLZ)
Einzugsgebiet auf der Karte
Kartengrundlage © OpenStreetMap contributors, ODbL.
Fälle (Scheine) je Quartal
Chroniker-Segmente je Jahr
Laufendes Jahr: Segmentierung basiert auf den bisherigen Quartalen und verschiebt sich bis Jahresende.
Ø Leistungstage je Patient und Quartal
Patientenbindung (Wiederkehr im Folgejahr)
Auslastung je Kalender
Auslastung im Verlauf
Terminbuch der nächsten vier Wochen
Ausfälle je Monat
Wartezeit für Neupatienten
Termine je Woche
U-Untersuchungen je Quartal
Impfleistungen je Quartal
Wie voll ist die Praxis?
Aktiver Stamm im Verlauf
Netto-Aufwuchs je Monat
Altersstruktur des Stamms
Leistungserbringer
Patienten mit Termin je Monat
Scheine je Quartal
Wirtschaftlichkeit im Vergleich
Index 1,00× = Niveau der übrigen Patienten. Der Ertrag je Arztkontakt ist die belastbarere Steuergröße: Arztzeit ist knapp, Köpfe sind es nicht.
Ø Fallwert je Quartal und Kohorte
Vor dem Go-live (04/2026) wurden Diagnosen anders kodiert: gesicherte Diabetes-Diagnosen sind in den Altdaten selten (7–9 Patienten je Quartal gegen rund 50 seit 2026). Der Sprung ist deshalb zu einem erheblichen Teil ein Dokumentationswandel, nicht nur echter Zuwachs — Quartale vor 2026 nicht direkt mit späteren vergleichen.
Ertrag je Arztkontakt
Kopfzahlen der Spezialkohorten je Quartal
Ø Privatumsatz je Patient und Jahr
Das laufende Jahr ist ein Rumpfjahr und liegt naturgemäß niedriger.
Diagnosen der Kohorte: wie belastbar ist die Zuordnung?
Die Spalten Verdacht und ausgeschlossen zeigen den Abklärungsaufwand, der keine Spezialbetreuung ist — bei E03 und E16 übersteigt er die gesicherten Fälle um ein Vielfaches.
Top-Ziffern der Spezialkohorten (12 Monate)
Verordnungsvolumen gegen EBM-Erlös laufendes Jahr
Diagnostik oder echte Therapie?
Laufrate je Monat
Ist der Bestand neu?
Arbeitsliste: Patienten mit Verordnungsvolumen
Kandidatenliste, kein Urteil. Ob eine Therapie abgegeben, fortgeführt oder als Praxisbesonderheit geltend gemacht wird, entscheidet die Ärztin — die Liste sagt nur, wo das Volumen liegt.
Wo steht die Praxis? letzter Bescheid
Quote gesetzter Ausnahmekennziffern
Arbeitsliste: Kennziffer fehlt
Kandidatenliste, kein Urteil: ob die Kennziffer medizinisch zutrifft — bei 32017 insbesondere das Merkmal „angeboren“ — entscheidet die Ärztin oder der Arzt. „Labor belegt“ ist ein reines Positiv-Signal; ein „–“ heißt nicht, dass kein Labor lief.
Der Eigenlabor-Betrag ist die Untergrenze des Effekts. Bei 32017 ist er fast immer 0 €, weil der zugehörige Ziffernkranz (TSH, fT3, fT4, IGF-I, Cortisol, ACTH …) vollständig über das Fremdlabor läuft und in Tomedo nicht mit Euro geführt wird — gerade diese Fälle wiegen am schwersten.
Quotenverlauf
Fallwert gegen die Grenzen
Bonus je Quartal
Ziffernstatistik für die KVN-Meldung
Datenstand = Zeitpunkt, an dem die App zuletzt geöffnet wurde. Für die Monatsende-Meldung die App vorher neu öffnen.
Rechtsrahmen der GKV-Vergütung: das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG — im Dashboard kurz „GKV-BSG"). Dieser Reiter ist von Hand gepflegt (Stand 05.08.2026) und kommt nicht aus dem Snapshot; der Reiter „GKV-BSG" rechnet die Euro-Wirkung, dieser hier dokumentiert die Fakten dahinter.
Gesetz und Verfahren
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 16.04.2026 | Referentenentwurf des BMG: „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung" |
| 20.04.2026 | Verbändeanhörung; Stellungnahmen u. a. von KBV, GKV-Spitzenverband und BVKJ |
| 29.04.2026 | Kabinettsbeschluss |
| 11.06.2026 | Bundestag, 1. Lesung |
| 12.06.2026 | Bundesrat, 1. Durchgang |
| 22.06.2026 | Anhörung im Gesundheitsausschuss; die Änderungsanträge — darunter der Umbau der §§ 87a–87d — liefen bis Anfang Juli durch die Ressortabstimmung |
| 10.07.2026 | Bundestag, 2./3. Lesung: angenommen mit 318 : 284 Stimmen bei 4 Enthaltungen; der Bundesrat billigt am selben Tag (kein Vermittlungsausschuss) |
| 24.07.2026 | Ausfertigung durch den Bundespräsidenten |
| 29.07.2026 | Verkündung: BGBl. 2026 I Nr. 228 |
| 30.07.2026 | Inkrafttreten des Kerns (u. a. Streichung der ePA-Zuschläge); § 87d neu und die Überführung der Extrabudgets folgen zum 01.01.2027, einzelne Teile zum 01.01.2028 |
Das Gesetz ist damit geltendes Recht. Der Reiter „GKV-BSG" folgt seit dem 20.09.2026 dem verkündeten Stand (Feld gesetzesstand in gkv-bsg.json: BGBl. 2026 I Nr. 228 · Stand 17.09.2026) und führt dort, was feststeht, was offen ist und bis wann es sich klärt. Die Karte „Folgen für das Modell" unten benennt, wo das Modell bewusst vorsichtiger rechnet als das Gesetz.
Fristen: wer legt was bis wann fest
| Frist | Wer | Was | Bedeutung für die Praxis |
|---|---|---|---|
| 31.08.2026 | Bewertungsausschuss | Vorgaben für das Verfahren zur Festsetzung der Kinderarzt-MGV (§ 87a Abs. 3b Satz 10) | legt fest, wie der Kinder-Topf aus dem Basiszeitraum 04/2022–03/2023 zugeschnitten und fortgeschrieben wird |
| 07.09.2026 | Bewertungsausschuss | Höhe des Fixkostendegressionsabschlags auf die Preise der regionalen Euro-Gebührenordnung (§ 87a Abs. 3b Satz 16, Abs. 3c Satz 12) | aus dem Szenario-Parameter des Modells (10/20/30 %) wird eine amtliche Zahl — Position 6 im Reiter „GKV-BSG" |
| 01.10.2026 | Bewertungsausschuss | Vorgaben zu den Datenübermittlungen der KVen an die Kassen (§ 87a Abs. 3b Satz 19) | Nachweis von Festsetzung, Bedarf und Ausgleichszahlungen |
| Quartal nach BA-Beschluss | KVN + Landesverbände der Kassen | erste quartalsweise Festsetzung der Kinderarzt-MGV; 2027/2028 je Quartal, ab 2029 jährlich zum 1. Januar | der Topf, aus dem die „volle Vergütung" tatsächlich kommt |
| 01.01.2027 | — | § 87d neu tritt in Kraft; MGV erstmals für 2027 einschließlich TSS-, Vermittlungs- und offene-Sprechstunden-Fällen sowie der bisherigen Empfehlungs-Extrabudgets | ehemals ungedeckelte Leistungen — darunter die Früherkennung — unterliegen der Mengenbegrenzung (Positionen 1–3 und 7 des Modells) |
| 15.02.2027 | Bewertungsausschuss | Vorgaben zur Rückführung der 2023–2025 bereinigten offene-Sprechstunden-Volumina in den Behandlungsbedarf (§ 87a Abs. 3 Satz 10 n. F.) | entscheidet, wie viel des herausbereinigten Volumens zurückfließt |
| jährlich bis 31.12.2029 | Bewertungsausschuss | Bericht an das BMG über die Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendmedizin; Veröffentlichung beim Institut des Bewertungsausschusses | amtliche Datenbasis, an der sich das Dashboard-Modell künftig kalibrieren lässt |
Was ab wann für die Kinderarztpraxis gilt
- Seit 30.07.2026 — ePA-Zuschläge gestrichen. Die Vergütung für das Befüllen der elektronischen Patientenakte entfällt; aus Position 4 des Modells (größter Einzelblock) ist ein sicherer Verlust geworden.
- Kinderarzt-MGV (§ 87a Abs. 3b). Die Kinder- und Jugendmedizin erhält je KV-Bezirk einen eigenen, fest zugeschnittenen Honorartopf. Basis ist ihr Anteil am Honorarvolumen des Zeitraums 01.04.2022–31.03.2023. Volle Vergütung gibt es nur, solange dieser Topf reicht; darüber hinaus leisten die Kassen Ausgleichszahlungen — Mengen über dem Vorjahresquartal werden dann aber nur zu den um den Fixkostendegressionsabschlag geminderten Preisen bezahlt. Die Entbudgetierung besteht formal fort, hängt aber am fixierten Topf.
- Förder-Zuschläge bei Unterschreitung. Bleibt der Leistungsbedarf nachhaltig unter dem Topf, sind Zuschläge zur Förderung der Kinder- und Jugendmedizin in Höhe der Unterschreitung zu vereinbaren.
- Schutz im Verteilungsmaßstab (§ 87b Abs. 1) — mit Ausnahme. Der HVM darf für Kinder- und Jugendmedizin und für den Notdienst keine honorarbegrenzenden oder -mindernden Maßnahmen anwenden, „sofern kein Fall von § 87a Absatz 3b Satz 14 … vorliegt" — die Fixkostendegression ist also ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Kein Schutzversprechen gegen die Abschlagsmechanik.
- Ab 01.01.2027 in die MGV überführt: TSS-vermittelte Fälle, Hausarzt-Vermittlungsfälle, die offene Sprechstunde (bis 5 h/Woche), die bisher per BA-Empfehlung extrabudgetären Leistungen — darunter die Früherkennungsuntersuchungen —, alle Leistungen mit mindestens acht Quartalen Abrechnungsdaten sowie Leistungen aus regionalen Euro-GO-Vereinbarungen. Nicht betroffen: Impfungen. Ihre Vergütung beruht auf der KVN-Impfvereinbarung nach § 132e SGB V („außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung", dort § 4 Abs. 4); § 132e wird vom BStabG nicht geändert.
- Extrabudgetär bleiben nur noch (§ 87d Abs. 1): nichtärztliche Dialyseleistungen, neue Leistungen (unter acht Quartalen Abrechnungsdaten), die Substitutionsbehandlung — und die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung samt Gesprächen, Beratungen, Erörterungen und Mitbetreuung. Letztere meint die Kapitel-14-Leistungen des EBM, die laut Präambel 14.1 ausschließlich Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie abrechnen dürfen — für die allgemein-pädiatrische Praxis ist diese Ausnahme also nicht direkt nutzbar. Der Bewertungsausschuss kann weitere Ausnahmen beschließen, muss sie jährlich evaluieren und ohne Nachweis wieder aufheben (§ 87d Abs. 2 und 3).
- Honorardeckel. Für die Vergütungsvereinbarungen gilt die Grundlohnraten-Bindung (§ 71 SGB V); 2027–2029 wird die Rate um einen Prozentpunkt vermindert. Für 2027 hat das BMG am 15.09.2026 den Wert 3,42 % bekanntgegeben — der Prozentpunkt ist darin bereits abgezogen und darf nicht noch einmal abgezogen werden. Die KBV beziffert allein die TSVG-Streichung bundesweit auf rund 1,64 Mrd. € je Jahr.
Selektivverträge Pädiatrie in Niedersachsen
Die Praxis rechnet die bundesweiten BVKJ-Verträge bereits über den Helmsauer Care Manager ab — dort ist die Frage nicht Einstieg, sondern Vollständigkeit: Welche Verträge sind freigeschaltet, und wird jede Vertragsleistung (z. B. 50 € je BARMER-Vorsorge) auch erfasst? Die vier Niedersachsen-Verträge laufen davon getrennt über die normale KVN-Abrechnung. Einen kinder- und jugendpsychiatrischen Selektivvertrag gibt es in Niedersachsen nicht; die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ist Kollektivvertrag (218,96 €/Fall 2026) und kein Beitrittsthema dieser Karte.
| Vertrag | Kassen | Leistung | Vergütung | Zugang |
|---|---|---|---|---|
| U10/U11/J2 (§ 140a) | AOK Niedersachsen | GOP 99216/99217/99220, seit 04/2025 | 59,62 € je Untersuchung (2026, KVN-beziffert) | KVN-Portal, Rubrik „Verträge" |
| Zusatz-Vorsorgen (§ 140a) | IKK gesund plus | GOP 99216/99217/99220 | 53,00 € je Untersuchung; Status „vorläufig fortgeführt" | KVN-Portal |
| U10/U11, J2 (bes. Versorgung) | TK; Knappschaft | Früherkennung U10/U11, J2 | von der KVN nicht beziffert — bei der KVN erfragen | KVN-Portal |
| Kinder- und Jugendprogramm (PaedCheck) | BARMER | alle Vorsorgen U2–J2 zusätzlich zum EBM, Rotavirus-Impfung, Amblyopie-Screening, Transitionsberatung | 50 € je Vorsorge, 15 € Rotavirus, 20 € Amblyopie, 5 € Einschreibung (Verbandsangaben, nicht tagesaktuell primärbelegt) | Helmsauer Care Manager |
| BVKJ-Vorsorgepaket | DAK | PaedCheck; seit 04/2025 zusätzlich Mediensucht- und Depressions-Screening, HPV-Impfberatung, Sehschwäche-Screening | arztseitige Beträge nicht öffentlich | Helmsauer Care Manager |
| U10/U11/J2 + Amblyopie | KKH | Zusatz-Vorsorgen, Amblyopie-Screening | nicht öffentlich (Anker: KKH erstattet Versicherten ohne Vertragsarzt bis 55 € je Untersuchung) | Helmsauer Care Manager |
| STARKE KIDS by BKK | ~55 BKKen, u. a. BKK24, energie-BKK, Mobil, pronova, VIACTIV | U0/Babycheck, Augenscreening, U10/U11/J2, Screenings, Gesundheitscoaching (setzt einmaliges BVKJ-Online-Seminar voraus), PädExpert-Konsile | nicht öffentlich | Helmsauer Care Manager |
| Clever für Kids (GWQ) | 11 Kassen, für NDS v. a. BKK firmus, BKK Melitta Plus | acht zusätzliche Checks | nicht öffentlich | Helmsauer Care Manager |
| HZV (§ 73b) | IKK classic, TK/HEK, GWQ Hausarzt+, spectrumK, BAHN-BKK; AOK-HzV separat | hausärztliche Vollversorgung inkl. Vorsorgen; Pädiater teilnahmeberechtigt (DMP-Pflicht: nur Asthma) | Pauschalen mit MGV-Bereinigung — überwiegend Substitution; echtes Plus u. a. MMR-Quotenzuschlag der IKK classic (nur für Pädiater). AOK-HzV: GOP 99219 mit 61 €, Pädiater-Teilnahme ungeklärt | HZV-Portal Niedersachsen; bei GWQ und spectrumK muss die ganze BAG teilnehmen |
Erwartungsmanagement: Der Markt schrumpft — der alte AOK-Vertrag endete 2024 und startete erst 04/2025 neu, „starke Kids" des BKK-Landesverbands Mitte endete 2024 für elf BKKen, PädAssist/PädHome sind nur in NRW und Bayern verfügbar. Offene Punkte: Beträge TK/Knappschaft (KVN), arztseitige Beträge der BVKJ-Verträge und eine etwaige BVKJ-Mitgliedschaftspflicht (BVKJ-Service GmbH), Pädiater-Teilnahme an der AOK-HzV (KVN).
Folgen für das Modell im Reiter „GKV-BSG"
- Position 4 (ePA): Streichung seit 30.07.2026 amtlich — aus der Schätzung ist ein sicherer Verlust geworden.
- Positionen 1–2 (TSVG, offene Sprechstunde): Überführung in die MGV zum 01.01.2027 beschlossen; Größenordnung des Modells bestätigt.
- Position 6 (Fixkostendegression): In der Endfassung greift der Abschlag nur, wenn Ausgleichszahlungen fließen, und nur für die Menge über dem Vorjahresquartal — das Modell kürzt breiter und liegt damit eher auf der vorsichtigen Seite. Die Frist für die amtliche Höhe (07.09.2026) ist ohne Beschluss verstrichen; zugleich verhandeln die Regierungsfraktionen über die ersatzlose Streichung (Anhörung im Gesundheitsausschuss am 07.10.2026).
abschlag_pctbleibt deshalb ein Szenario-Parameter — Best steht für die Streichung, Real für 20 %, Worst für 30 %. - Position 7 (Präventions-/EGV-Block): Der Mechanismus hat sich geändert: statt einer gedeckelten Sondervergütung (§ 87d des Entwurfs) wandern Früherkennung und regionale Euro-GO-Vereinbarungen ab 2027 in die MGV. Das Verlustrisiko bleibt, läuft aber über Topf und Quotierung statt über eine eigene Kürzungsquote. Der Impfanteil der Sondervereinbarungen bleibt über § 132e SGB V außerhalb — das spricht dafür, dass die im Modell voreingestellte weite Abgrenzung (59.329 €/Quartal) die betroffene Basis überzeichnet und die enge (35.567 €) näher liegt.
- Basiszeitraum des Kinder-Topfs: 04/2022–03/2023 — das Mengenwachstum der Fachgruppe seither ist im Zuschnitt nicht enthalten. Wächst die Menge weiter, entscheidet das Zusammenspiel aus Ausgleichszahlung und Abschlag über die tatsächliche Belastung.
Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026 — verkündeter Gesetzestext (maßgebliche Quelle der Fristen und Mechanik)
- BMG-Pressemitteilung zum Bundestagsbeschluss, 10.07.2026
- KBV-Themenseite zum Gesetz — Wirkung auf die Praxen, Kritik, Umsetzungsstand
- AOK-Reformdatenbank — Verfahrensdaten des Gesetzgebungswegs
- Bundesrat, Beratungsvorgang 411/26
- Referentenentwurf vom 16.04.2026 — Basis des Modells im Reiter „GKV-BSG"
- Änderungs-Synopse der Ressortabstimmung (table.media, Juli 2026) — dokumentiert den Umbau der §§ 87a–87d
- Stellungnahmen zum Entwurf: KBV, GKV-Spitzenverband (19.04.2026), BVKJ